Clubmitgliedschaft im Ehrenfelder Whisky Zirkel

Gegen einen Jahresbeitrag von derzeit € 240,- besteht die Möglichkeit, Clubmitglied des Ehrenfelder Whisky Zirkels zu werden. Jedem Clubmitglied wird ein eigenes „virtuelles Konto“ mit entsprechender Gutschrift eingerichtet, die den Eingang des flüssig oder in bar gezahlten Mitgliedsbeitrags ausweist. Die Clubmitgliedschaft kann je Kalenderjahr erneuert werden und gewährt freien Eintritt zu allen EWZ-Clubseminaren, Preisnachlaß auf Seminare externer Gastreferenten, Zugang zum geschlossenen Mitgliederbereich der EWZ-Homepage und das Mitspracherecht in der Themen- und Probenauswahl. Mit Zahlung des Jahresbeitrags stimmt jedes Mitglied den folgenden Paragraphen sowie den Regeln und Regularien des Clubs zu.

Die eingezahlten Mitgliedsbeiträge dienen zur Umsetzung der Themenseminare, nicht aber der Finanzierung von Exkursionen oder dem Einkauf von Kulinaria für die Degustationen. So erreichen wir in der Planung der Tastings die Unabhängigkeit von in der Vergangenheit oft genug nicht eingehaltenen Zusagen zu flüssigen Beiträgen oder Seminargebühren, die nun quasi ein Extra darstellen. Die Summe aller Jahresbeiträge determiniert die realisierbare Anzahl an themenbezogenen Verkostungen sowie das Volumen des einzelnen Tastings. Die damit erreichte Planungssicherheit erlaubt es, beim Einkauf des Verkostungsmaterials flexibel auf Restposten und Sonderangebote zu reagieren, in Kenntnis des Budgets vorausschauend für das gesamte Jahr und nicht nur für das nächstanstehende Tasting einzukaufen, gleichzeitig aber auch Budgetüberschreitungen zu vermeiden. Ist die Clubkasse geleert, lassen sich entweder freie Verkostungen aus dem Bestand der Interessenten oder weitere Themenseminare auf Basis freiwilliger Spenden organisieren.

In welcher Zahlungsart kann ich den Mitgliedsbeitrag entrichten?
Der Mitgliedsbeitrag kann zur Gänze sowohl finanziell entrichtet als auch mit zu den Seminarthemen passendem Whisky oder Rum des eigenen Bestands des Clubmitglieds bzw. in einer Kombination aus beidem bestritten werden. Wird eine Zahlungsart „in Naturalien“ gewählt, so geschieht dieses in Abstimmung mit den Clubmitgliedern respektive dem mit Vertretung ihrer Interessen betrauten Koordinator, der darauf achtet, daß die zu den Seminaren gekauften bzw. aus vorhandenem Bestand beigesteuerten Abfüllungen den Themen und Ansprüchen des Clubs genügen. Der Koordinator trägt überdies Sorge, daß keine identischen Abfüllungen in die Verkostungen gelangen und es nicht zu kurzfristigen Wiederholungen kommt, es sei denn, die Nachverkostung geschieht auf Wunsch der Clubmitglieder. Alle Beiträge sind daher vor der Veranstaltung, idealerweise schon bei Bekanntgabe der Themen mit dem Koordinator abzustimmen. Selbstverständlich können zur Verkostung akzeptierte Beiträge aus bereits geöffneten Flaschen ausgeschenkt werden. Die vorhandene Restmenge ist unerheblich, so lange alle Teilnehmer bedient werden können. Der Gegenwert der zur Verfügung gestellten Abfüllungen wird auf den Jahresbeitrag angerechnet, d.h. die zu zahlende Restsumme verringert sich um den Preis jeder mitgebrachten Flasche. Von der letztlich eingezahlten Summe werden Proben für die EWZ-Tastings gekauft. Als Koordinator des Clubs führt Torsten Rathke über Eingänge und Ausgaben Buch.

Wann habe ich meinen Beitrag zu leisten?
Um schnellstmögliche Planungssicherheit zu erreichen und die Clubkasse frühzeitig für den Einkauf von Proben auszustatten, sollte der zu zahlende Jahresbeitrag in höchstens zwei Raten entrichtet werden, deren erste Ende Januar/Anfang Februar jeden Jahres in bar oder per Überweisung auf unten genanntes Konto fällig wird. Nur bei hinreichend liquiden Verhältnissen läßt sich schon im Frühjahr ein kostenintensives Themenseminar ausrichten und flexibel auf Sonderangebote reagieren. Die zweite Rate ist Ende Juni/Anfang Juli zu entrichten. Wer sich zudem oder statt dessen lieber mit bereits erworbenen flüssigen Beiträgen an den Verkostungen zu beteiligen wünscht, sollte dieses unmittelbar nach Bekanntgabe der neuen Seminarthemen (in der Regel bis Mitte Januar) bekunden, damit die anstehenden Einkäufe darauf abgestimmt werden können. „Nachnominierungen“ sind nur vorbehaltlich noch nicht abgeschlossener Planungen möglich.

Der Mitgliedsbeitrag ist zu überweisen auf das Konto:

Torsten Rathke
„Mitgliedsbeitrag EWZ“ in Verbindung mit entsprechendem Kalenderjahr
Postbank Dortmund
Kontonummer 56 90 74 465
Bankleitzahl 440 100 46

Wird der Mitgliedsbeitrag bei vorzeitigem Austritt aus dem Club erstattet?
Bei Austritt aus dem EWZ während des laufenden Jahres kann der bereits entrichtete Mitgliedsbeitrag nicht in bar erstattet werden. Wenn die Clubkasse dieses zuläßt und die Summe nicht zur Deckung laufender Kosten benötigt wird, kann der Beitrag für ein halbes Jahr zurückgezahlt werden. Statt eines finanziellen Ausgleichs wird der zu erstattende Mitgliedsbeitrag durch das Aushändigen von Flaschen abgegolten, die mittels Clubkasse angeschafft wurden. Dabei besteht kein Anspruch auf bestimmte, vom austretenden Mitglied benannte Abfüllungen; dieses ist mit den anderen Clubmitgliedern einvernehmlich abzustimmen.

Welchen Gegenwert erhalte ich für meinen Beitrag?
Freien Eintritt zu allen EWZ-Clubseminaren, bei verpaßten Themenseminaren Proben der verkosteten Ware (Fläschchen bitte selbst finanzieren), Preisnachlaß auf Seminare externer Gastreferenten, das Mitspracherecht in der Termin-, Themen- und Probenauswahl, Zugang inklusive Nutzung der Kommentar- und Artikelfunktion zum geschlossenen Mitgliederbereich der EWZ-Homepage mit Tauschbörse zur Einstellung von Geboten und Gesuchen und Blog sowie die fachkundige Beratung durch den Whisky Onkel und hoffentlich viele anregende und zugleich entspannende Abende im Kreis Gleichgesinnter. Zudem stehen die Clubflaschen nach zweimaliger Verkostung den Mitgliedern zur Mitnahme bereit.

Was geschieht mit Flaschenresten?
Nach zweimaliger Verkostung können die Clubmitglieder die über die Clubkasse finanzierten Flaschen gegen Belastung ihres Clubkontos erwerben. Sollte sich für eine Flasche kein Interessent finden, gelangt sie zur weiteren Verkostung oder wird Gasthörern zum Kauf angeboten. Torsten Rathke verwahrt als Koordinator des EWZ treuhänderisch die aus den Mitteln der Clubkasse finanzierten Flaschen.

Wie funktioniert mein Clubkonto?
Der gezahlte Jahresbeitrag wird auf dem „Club-Konto“ jeden Mitglieds als Guthaben ausgewiesen, alle Jahresbeiträge füllen zusammen mit den Seminargebühren der Gasthörer die von Torsten Rathke verwaltete Clubkasse. Wird der Mitgliedsbeitrag anteilig oder komplett durch Spirituosen gedeckt, so wird deren Wert dem Konto des Mitglieds gutgeschrieben bis die erforderliche Summe von 240 € erreicht ist; dabei wird der Preis der ganzen Flasche angerechnet, selbst wenn diese bei Verkosten bereits angebrochen sein sollte. Wird aus der Clubkasse finanzierte Ware entgegen genommen, wird das Konto ebenfalls ungeachtet des Füllstands der erhaltenen Flasche mit dem vollständigen Gegenwert des getätigten Einkaufs belastet. So lange das Clubkonto ein Guthaben ausweist, kann Ware geordert werden. Es besteht indes kein Rechtsanspruch auf Barauszahlung, Mitnahme von Ware in Höhe des entrichteten Mitgliedsbeitrags und auf Ersatz, sollten die zu Verfügung stehenden Clubflaschen den Mitgliedern nicht geeignet erscheinen, selbst wenn der jährliche Verfügungsrahmen eines Kontos nicht vollends ausgeschöpft sein sollte. Der Mitgliedsbeitrag ist mit zweimaligem Verkosten der Clubflaschen abgegolten. Ein „Überziehen“ des Clubkontos ist nicht möglich, da der entsprechende Betrag zu Lasten anderer Mitglieder ginge. Sollten die der Clubkasse zugeführten Einnahmen die Ausgaben des laufenden Jahres übertreffen, so wird die verbliebene Restsumme ins Folgejahr übernommen, was im Idealfall nach einiger Zeit die Anschaffung neuer hochwertiger Ware erlaubt.

Muß ich mich an jedem Tasting mit einer eigenen Flasche beteiligen?
Nein, wer seinen Mitgliedsbeitrag teilweise oder ganz in Spirituosen entrichtet, muß nicht zu jedem Seminar eine eigene Flasche beitragen. Am Ende des Jahres werden alle Clubmitglieder über ihren Jahresbeitrag, in welcher Form er auch entrichtet werden mag, die selbe Last geschultert haben. Es ist also möglich, zu einem Themenseminar mehrere Abfüllungen, zu anderen gar keinen Whisky oder Rum beizutragen und trotzdem ohne Mehrkosten an jedem Seminar teilzunehmen. Auch der Wert der einzelnen Flasche ist unerheblich; es bleibt dem Einzelnen überlassen, ob er in wenige hochpreisige oder mehrere preiswerte Spirituosen zu investieren wünscht, so lange der persönliche Verfügungsrahmen nicht überschritten bzw. der Fehlbetrag ausgeglichen wird.

Kann ich später Whisky als Beitrag einbringen bzw. zurückziehen?
Es ist nichts dagegen einzuwenden, während der laufenden Saison zusätzliche, neu erworbene oder zum Geschenk erhaltene Abfüllungen als Mitgliedsbeitrag einzubringen, ihre Relevanz für das angedachte Seminar vorausgesetzt, oder zugesagte, weil bereits geleerte oder zum Sammlerstück erhobene Flaschen zurückzuziehen. Der Koordinator gewährleistet, daß die schon abgeschlossenen Seminarplanungen nicht negativ beeinflußt werden, insbesondere die Homogenität der Verkostungsprogramme gewahrt bleibt. Vor allem dürfen die vorgesehenen Einkäufe noch nicht abgeschlossen und der Kontorahmen des Clubmitglieds noch nicht ausgeschöpft sein, da Rückzahlungen nicht möglich sind. Der Gegenwert stornierter Ware muß entweder finanziell oder mit einer gleichwertigen Abfüllung ausgeglichen werden.

Flascheneinkauf, Flaschenteilungen
Den Einkauf der zur Verkostung stehenden Ware erledigt in der Regel der Koordinator des Clubs beim zum Zeitpunkt der Bestellung günstigsten Anbieter; gegebenenfalls können Versandkosten anfallen. Unter Umständen kann der Einkauf der Ware zur Erleichterung einer Sammelbestellung über andere Anbieter als den günstigsten erfolgen. Wer zu einem Thema eine spezielle Abfüllung verkostet wissen möchte, kann jederzeit seinen Wunsch äußern, der selbstverständlich berücksichtigt wird, sollten die Einkäufe noch nicht abgeschlossen sein. Diese Flasche kann er sich zudem direkt zur Mitnahme nach zweimaligen Probierens reservieren lassen; eine Verpflichtung zur Abnahme entsteht dadurch nicht. Flaschenteilungen zwischen mehreren Seminarteilnehmern, die ihren Mitgliedsbeitrag in natura zu entrichten wünschen, sind ein probates Mittel, bei reduzierter Kostenbelastung trotzdem anteilig mit einer eigenen Abfüllung an unseren Veranstaltungen teilzunehmen. Zwar minimiert dieses nicht den Literpreis einer hochwertigen Spirituose. Es ergibt sich aber die Möglichkeit, für einen erträglichen Betrag eine signifikante Menge eines erlesenen Tropfens zu erwerben. Außerdem braucht man ja nicht immer von jedem Whisky oder Rum eine ganze Flasche…

Stand 01.01.2012

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